Einbürgerungen


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Stadt Wädenswil - Wohnen - Zivilstandswesen - Einbürgerungen


Erteilung des Bürgerrechts von Wädenswil an Schweizer Bürger
Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens zwei Jahren Ihren Wohnsitz in Wädenswil haben, können das Bürgerrecht der Stadt Wädenswil erwerben. Dazu sind dem Zivilstandsamt folgende Unterlagen einzureichen:

Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen

Ausländische Staatsangehörige, welche seit mindestens 12 Jahren in der Schweiz und seit 3 Jahren in Wädenswil wohnhaft sind, können ein Gesuch um Erteilung des Schweizer Bürgerrecht stellen.

Über die Voraussetzungen, den Verfahrensablauf und die notwendigen Formalitäten informieren wir Sie gerne. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf (Telefon 044 789 72 29) oder sprechen Sie persönlich beim Zivilstandsamt vor.

Kontakt

Stadt Wädenswil
Zivilstandswesen
Florhofstrasse 6
8820 Wädenswil

Tel. 044 789 72 29
Fax 044 789 72 33

E-Mail

Situationsplan (pdf)

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