Installationskontrolle
Stadt Wädenswil - Versorgung - Wasserversorgung - Installationskontrolle
Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin ist gemäss Reglement und Tarif der Wasserversorgung Wädenswil verantwortlich, dass alle Wasserinstallationen in einem guten, dichten und betriebssicheren Zustand sind. Unterhalt und Wartung, sowie die umgehende Behebung von Mängel, dürfen nur durch die Wasserversorgung Wädenswil oder Installateure ausgeführt werden, die dazu berechtigt sind.
Berechtigung für Installationsarbeiten
Für die Neuerstellung, Änderung, Erweiterung und Reparatur von Wasserinstallationen ist eine Installationsbewilligung erforderlich, die durch die Städtischen Werke erteilt wird.
Ausführung der Installationsarbeiten
Die Wasserinstallationen müssen den Leitsätzen des SVGW entsprechen und sind von der Wasserversorgung zu bewilligen. Die Wasserversorgung behält sich vor, zusätzliche Richtlinien festzulegen. Für den Arbeitsbeginn und die Fertigstellung ist eine Anmeldung erforderlich.
Sämtliche Hauszuleitungen und Hausinstallationen
sind durch die Installationskontrolle der Wasserversorgung
innert nützlicher Frist abzunehmen.
Die Wasserversorgung nimmt die Hauszuleitungen und
Hausinstallationen nur ab und liefert Wasser, wenn
sie der Bewilligung entsprechen oder wenn technisch
begründete Abweichungen den Vorschriften so entsprechen,
dass sie bewilligfähig gewesen wären.
Kontakt
Stadt
Wädenswil
Werke
Eintrachtstrasse 24
8820 Wädenswil
Anmeldung
Installationskontrolle:
Mike Dreier
Tel. 044 789 75 10
Montag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr
Dienstag - Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr