Sozialhilfe / Finanzielle Unterstützung


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Stadt Wädenswil - Soziales - Sozialhilfe


Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Wädenswil, deren Einkommen unter dem Existenzminimum der Sozialhilfe liegen, sind berechtigt zum Bezug wirtschaftlicher Sozialhilfe. Die Berechnung richtet sich nach den SKOS-Richtlinien (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe).
Zudem werden Arbeitslosentaggelder und Renten bevorschusst. Die Beratung bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess oder bei persönlichen Problemen ist ein wichtiger Bestandteil der täglichen Arbeit der Sozialen Dienste Wädenswil.

Für Erstberatungen und Neuanmeldungen melden Sie sich bitte im Intake der Sozialen Dienste. Wir geben Ihnen Auskünfte und Informationen oder einen Termin für eine persönliche Beratung.

Sprechstunden persönlich ohne Voranmeldung, Schönenbergstrasse 4
Montag bis Freitag 13.30 bis 14.30

Abgabe von Unterlagen ohne Voranmeldung, Schönenbergstrasse 4, Montag bis Freitag 15.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Stadt Wädenswil
Soziale Dienste
Schönenbergstrasse 4
8820 Wädenswil

Tel. 044 789 74 60
Fax 044 789 74 75

E-Mail

Situationsplan (pdf)

Öffnungszeiten

Montag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr

Dienstag, Donnerstag, Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

Mittwoch
13.30 - 16.30 Uhr


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