Betreibung


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Stadt Wädenswil - Recht - Stadtammann- und Betreibungsamt - Betreibung


Betreibungsarten

Die Schuldbetreibung beginnt mit der Zustellung des Zahlungsbefehls und wird entweder auf dem Wege der Pfändung oder der Pfandverwertung (bei Faust- oder Grundpfand) oder des Konkurses (bei Eintragung im Handelsregister) fortgesetzt. Der Betreibungsbeamte/die Betreibungsbeamtin bestimmt, welche Betreibungsart anwendbar ist.

Ort der Betreibung

Betreibungsferien

Während den Betreibungsferien werden keine betreibungsrechtliche Handlungen vorgenommen werden. Betreibungs- und Fortsetzungsbegehren können aber auch während der Betreibungsferien eingereicht werden.

Betreibungskosten gem. Gebührentarif zum SchKG

Die Betreibungskosten sind vom Gläubiger vorzuschiessen. Er ist aber berechtigt, die Betreibungskosten von den Zahlungen des Schuldners vorab zu erheben.

bis       Fr. 100.-- : Fr. 17.--
über Fr. 100.-- bis Fr. 500.-- : Fr. 30.--
über Fr. 500.-- bis Fr. 1'000.-- : Fr. 50.--
über Fr. 1'000.-- bis Fr. 10'000.-- : Fr. 70.--
über Fr. 10'000.-- bis Fr. 100'000.-- : Fr. 100.--
über Fr. 100'000.-- bis Fr. 1'000'000.-- : Fr. 200.--
über Fr. 1'000'000.--       250.--


Kontakt

Betreibungsbeamtin

Christina Billeter

Stadt Wädenswil
Stadtammann- und Betreibungsamt
Schönenbergstr. 4a
Postfach
8820 Wädenswil

Tel. 044 789 74 20

E-Mail

Situationsplan (pdf)

Öffnungszeiten

Montag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr

Dienstag - Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr


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