Friedensrichteramt
Stadt Wädenswil - Recht - Friedensrichteramt
Aufgaben des Friedensrichteramtes
Einem Gerichtsverfahren geht grundsätzlich das Sühnverfahren vor dem Friedensrichter/der Friedensrichterin voraus. Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten, deren Streitwert CHF 500.00 nicht übersteigt, entscheidet der Friedensrichter/die Friedensrichterin endgültig als Richter/Richterin.
Die Aufgaben im Einzelnen:
Achtung: Für Streitigkeiten in Mietsachen ist die Paritätische Schlichtungsstelle für Mietsachen am Bezirksgericht Horgen zuständig.
Klagen sind grundsätzlich am Wohnsitz bzw. am Firmensitz der beklagten Partei einzureichen. Bei Gerichtsstandsvereinbarungen gilt die vertragliche Abmachung. Arbeitsrechtliche Forderungen sind beim Friedensrichteramt am Sitz des Arbeitgebers einzureichen. Bei Ehrverletzungen ist der Friedensrichter am Ort, wo die Ehrverletzung begangen wurde, zuständig
Was tun, wenn Ihr Schuldner auf eine Betreibung Rechtsvorschlag
erhoben hat?
Kontakt
Friedensrichter
Peter Burkhard
Stadt Wädenswil
Friedensrichteramt Wädenswil
Florhofstr. 6
Postfach 147
8820 Wädenswil
Tel. 044 789 72 46
Fax 044 789 72 14
Situationsplan (pdf)
Bürozeiten des Friedensrichters:
Montag von
13.30 bis 18.00 Uhr
Dienstag von
10.30 bis 12.00 Uhr
und von
13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch von
14.30 bis 17.00 Uhr
Donnerstag von
13.30 bis 17.00 Uhr
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung