Stadt Wädenswil - Raumordnung - Amtliche Publikationen - Bauprojekte
Wichtig:
Die Baugesuchsunterlagen liegen in der Abteilung Planen
und Bauen, Florhofstrasse 3, (vis-à-vis Stadthaus),
während 20 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an
gerechnet, zur Einsicht auf.
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baukommission Wädenswil schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 - 316 PBG).
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.
| 27.08.2010 | Bauprojekt |
Bauherr vertreten durch Projekt la |
| 20.08.2010 | Bauprojekt |
Bauherr vertreten durch Projekt la |
| 20.08.2010 | Bauprojekt |
Bauherr Projekt la |
Kontakt
Stadt Wädenswil
Planen und Bauen
Florhofstrasse 3
8820 Wädenswil
Tel. 044 789 73 11
Fax 044 789 73 23
Situationsplan (pdf)
ÖffnungszeitenMontag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr
Dienstag - Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr