Stadt Wädenswil - Alter - AHV
Ergänzungsleistungen sollen Rentnerinnen und Rentnern das Existenz-minimum durch Bedarfsleistungen sichern.
Anspruch haben Personen, die eine Rente der AHV, der IV oder eine Hilflosenentschädigung bekommen oder während mind. 6 Monaten ein IV Taggeld beziehen.
AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle ist direkt der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich unterstellt und erbringt folgende Dienstleistungen:
Kontakt
Stadt Wädenswil
Soziales
Florhofstrasse 6
8820 Wädenswil
Tel. 044 789 72 11
Fax 044 789 72 59
Situationsplan (pdf)
ÖffnungszeitenMontag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag – Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr